Schaffen Sie schon bei der Geburt des Kindes eine angenehme Atmosphäre und zeigen Sie den Eltern, dass die Intergeschlechtlichkeit ihres Nachwuchses als solches kein Problem darstellt. Nehmen Sie sich Zeit, die Eltern über Intergeschlechtlichkeit aufzuklären. Es ist auch Ihre Aufgabe, die Eltern abzuholen und Ihnen Ängste zu nehmen. LIEBESLEBEN stellt dazu auch spezifische Informationen für Eltern zur Verfügung, die ihnen helfen können.
Machen Sie Eltern zudem auf qualifizierte Beratungsprogramme oder Selbsthilfegruppen aufmerksam, die ihnen wichtige Tipps für diese erst einmal ungewohnte Situation bieten. Und unterstützen Sie Eltern und Kind dabei, eine möglichst hohe Lebensqualität zu erreichen und den Körper des Kindes zu akzeptieren.
Übrigens: Inter* Menschen können prüfen, ob die geschlechtsverändernden Maßnahmen in ihrer Kindheit rechtmäßig waren. Als behandelnde*r Arzt*Ärztin müssen Sie die entsprechenden Patient*innenakten bis zum 48. Lebensjahr aufbewahren. Vor Änderung des Gesetzes waren es nur zehn Jahre.
Sie möchten sich ausführlicher zum Thema informieren?
Die AMWF-Sk2-Leitlinie bietet eine gute Wissensgrundlage. Außerdem steht Ihnen, Ihren Patient*innen sowie deren Angehörigen die kostenlose und anonyme Telefon- und Online-Beratung der Initiative LIEBESLEBEN zur Verfügung. Das Beratungsteam unterstützt mit Informationen und persönlichen Gesprächen zum Thema Konversionsbehandlung und weiteren Anliegen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.