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HIV-PrEP im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe (kurz: PrEP) ist eine etablierte Säule in der HIV-Prävention und hat das Potenzial, HIV-Neuinfektionen zu reduzieren. Dazu müssen Menschen jedoch niedrigschwellig Zugang zur PrEP haben, gerade sogenannte Schlüsselgruppen. Hierzu kann der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) beitragen.

Was ist die HIV-PrEP?

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe hat das Potenzial, HIV-Neuinfektionen effektiv zu reduzieren. Damit HIV-Neuinfektionen sinken, müssen Menschen mit epidemiologisch besonders hohen HIV-Risiken niedrigschwellig Zugang zu PrEP haben, sie gelten als Schlüsselgruppen oder prioritäre Gruppen. Dazu gehören unter anderem:

  • trans* Frauen,
  • Männer, die (auch) Sex mit Männern haben,
  • Menschen, die intravenös Drogen konsumieren,
  • Sexarbeitende,
  • undokumentierte Migrant*innen und
  • Menschen in Haft. 

Häufig überlappen sich diese Gruppen und sind intersektional vulnerabel, beispielsweise trans* Frauen in der Sexarbeit oder migrantische MSM. Werden PrEP-Schlüsselgruppen nicht erreicht, werden HIV-Neudiagnosen nicht gesenkt.

Warum ist die HIV-PrEP wichtig?

Modellierungen des Robert Koch-Instituts haben gezeigt, dass seit dem Jahr 2022 die Anzahl von HIV-Neuinfektionen wieder zunimmt. Als Grund dafür wird diskutiert, dass wichtige Schlüsselgruppen die PrEP nicht kennen oder sie nicht ohne Hürden nutzen können.

Welche Rolle hat hierbei der ÖGD?

Zu den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gehört es, übertragbare Krankheiten zu verhindern und Infektionen frühzeitig zu erkennen. Zu diesem Zweck stellt der ÖGD Beratungs- und Testangebote zu HIV und anderen sexuell übertragenen Infektionen (STI) bereit und behandelt im Einzelfall. Dies wird in der Regel in STI-Beratungsstellen des ÖGD umgesetzt. Diese stellen ein wichtiges Angebot dar für die gesundheitliche Versorgung bestimmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere intersektional vulnerabler Gruppen, die häufig als schwer erreichbar gelten – hierunter befinden sich auch die genannten PrEP-Schlüsselgruppen. Zudem bietet sich der ÖGD für die Versorgung von mobilen Personengruppen an. Der ÖGD kann somit einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung der HIV-PrEP leisten. 

Gesetzliche Grundlagen für den Auftrag, die HIV-PrEP in ÖGD-Angeboten zu implementieren 

Unter anderem bilden das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die ÖGD-Gesetze der verschiedenen Bundesländer hierzu die gesetzliche Grundlage. Aus sämtlichen Gesundheitsdienstgesetzen ergibt sich ein gemeinsamer gesetzlicher Auftrag:

  • Prävention übertragbarer Krankheiten
  • Gesundheitsförderung
  • Beratung
  • niedrigschwellige Versorgung
  • Erreichen vulnerabler Bevölkerungsgruppen
  • gesundheitliche Chancengleichheit

Die HIV-PrEP erfüllt alle diese Zielsetzungen.

Weder das Infektionsschutzgesetz noch die Landesgesundheitsdienstgesetze nennen die HIV-PrEP ausdrücklich. Die Gesetze formulieren bewusst einen offenen Präventionsauftrag. Die HIV-PrEP ist heute wissenschaftlicher Standard der Primärprävention gegen HIV und dient unmittelbar der Verhütung einer übertragbaren Krankheit. Ihre Implementierung im ÖGD stellt daher keine Erweiterung des gesetzlichen Auftrags dar, sondern dessen zeitgemäße Umsetzung.

Einige Gesundheitsämter bieten auf dieser rechtlichen und fachlichen Basis bereits gezielt die HIV-PrEP-Beratung und -Verordnung an. Dies ist wichtig, denn: Gerade für Menschen ohne Zugang ins Krankenversicherungssystem ist der ÖGD der einzige belastbare Zugang zur HIV-PrEP.

Was wird für die Etablierung eines Angebots zur HIV-PrEP-Beratung und -Verordnung im ÖGD konkret benötigt? 

Damit Gesundheitsämter gezielt Angebote zur HIV-PrEP-Beratung und -Verordnung einrichten können, bedarf es bei einem bereits bestehenden STI-Beratungs- und Testangebot nicht viel. Erfahrungsgemäß sind die Personal-, Zeit- und Finanzaufwände gering.

Wo finde ich fachliche Grundlagen?

Die fachlichen Grundlagen sind in der Deutsch-Österreichischen Leitlinie festgehalten. Weitere Fachinformationen finden sich in den zusätzlichen Literaturempfehlungen am Ende dieser Seite.

Wie ist der praktische Ablauf?

Der Prozess beginnt mit einer fachlichen Beratung. Für die Verordnung ist ein ärztlicher Kontakt erforderlich, in dem die Indikationsstellung erfolgt sowie eine ärztliche Aufklärung. Eine klinische Untersuchung ist sinnvoll. Zudem sind in jedem Fall verschiedene Laborbestimmungen vor Verordnung erforderlich sowie ab Verordnung in festen Intervallen. 

Fachliche Empfehlungen finden sich in der Leitlinie. Die Erfahrung einzelner Gesundheitsämter, die die PrEP bereits verordnen, hat gezeigt, dass die Implementierung der Verordnung in bestehende medizinische Sprechstundenstrukturen sehr gut möglich ist. Der Personal-, Zeit- und finanzielle Aufwand ist hierbei sehr überschaubar.

Welche Kosten entstehen für verordnende Gesundheitsämter?

Da es sich bei den angesprochenen Personen um Menschen mit erhöhtem Risiko für sexuell übertragene Infektionen (STI) handelt, ist die Beratung und Testung auf HIV und weitere STI Teil des regulären Angebots und entspricht dem gesetzlichen Auftrag nach dem Infektionsschutzgesetz. Es können lediglich durch die Bestimmung einzelner Laborparameter, beispielsweise der Kreatinin-Clearance oder einer Hepatitis-Serologie, Mehrkosten entstehen – dies in Abhängigkeit der jeweils bestehenden lokalen oder regionalen Vorgaben oder Vereinbarungen. 

Beispielhaft zeigt die folgende Abbildung das Vorgehen in Hamburg:

Übersicht zum Ablauf der PrEP-Verodnung aus Hamburg

 

Welche Kosten entstehen für die Klient*innen?

Sofern die ärztliche Begleitung inklusive der Laborbestimmungen durch die verordnende Einrichtung des ÖGD getragen wird, entstehen darüber hinaus lediglich Kosten für das Medikament. Vielfach gibt es hier derzeit keine Kostenübernahme der Verordnung für Menschen ohne Krankenversicherung durch Kommunen oder Länder. Die Verordnung im ÖGD erfolgt daher in der Regel für Personen, die ansonsten keine Möglichkeiten haben die PrEP zu erhalten, per Privatrezept – wichtig ist somit der Hinweis im persönlichen Kontakt, dass die PrEP-Tabletten in der Apotheke selbst bezahlt werden müssen. Hierfür fallen Kosten von etwa 50 bis 70€ monatlich an. 

Krankenversicherte Menschen sollten für die PrEP-Versorgung in zugelassene ärztliche Praxen weitergeleitet werden 

Wie kann der ÖGD außerdem aktiv werden?

Nicht alle Gesundheitsämter haben eine medizinische Sprechstunde, in der die Verordnung der HIV-PrEP implementiert werden kann. Eine weitere denkbare Variante im ÖGD aktiv zu werden, ist das Angebot der Beratung zur HIV-PrEP, um den Klient*innen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen: Kommt die PrEP für mich in Frage? 

Bei klarem Interesse kann dann eine Weitervermittlung an Einrichtungen, die die PrEP verordnen können, zielführend sein. Auch Kooperationen mit niedergelassenen Praxen oder Einrichtungen wie Aidshilfen sind denkbar.

Die Inhalte dieser Seite wurden gemeinsam mit dem Qualitätszirkel STI der Großstadtgesundheitsämter entwickelt. Hierdurch kann unter anderem auch die Praxistauglichkeit sichergestellt werden.

Weiterführende Fachinformationen umfassen:

  1. Coyer L, Hoornenborg E: Reaching the full preventive potential of HIV pre-exposure prophylaxis. [17.05.2026]. The Lancet Public Health 2022;7:E488-E489.
  2. Ngwoke I, Adedire AM, Danladi NP, Eze CC, Dada OK, Okesanya OJ: Barriers and facilitators of oral PrEP uptake against HIV among selected priority populations: a global perspective. [19.05.2026]. Curr HIV/AIDS Rep. 2026;23:14.
  3. Molina JM, Ghosn J, Vu DH, Liegeon G, Beniguel L, Pialoux G et al.: Final results of the ARNS prevenir study with daily or on demand oral PrEP with TDF/FTC in Paris, France. [19.05.2026]. Conference on Retroviruses and Opportunistic Infections (2026). 2026
  4. An der Heiden M, Koppe U, Kollan C, Schmidt D, Gunsenheimer-Bartmeyer B, Bremer V: Schätzung der Anzahl der HIV-Neuinfektionen im Jahr 2024 sowie der Gesamtzahl der Menschen, die Ende 2024 mit HIV in Deutschland leben. Epid Bull 2025;47:3-20
  5. Schmidt D, Kollan C, Schewe K, Hanhoff N, Rusenberg R, Friebe M, et al. Evaluation der Einführung der HIV-Präexpositionsprophylaxe als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (EvE-PrEP): Hocheffektiver Schutz vor HIV und keine Zunahme von sexuell übertragbaren Infektionen. Bundesgesundheitsbl. 2023;66:1008–18.
  6. Deutsche Aidshilfe: Was brauchen Sexarbeiter*innen? Forschungsbericht zum Projekt „Sexuelle Gesundheit und HIV/STI-Präventionsstrategien und -bedarfe von Sexarbeitenden“. [19.05.2026]. 2024
  7. Deutsch-Österreichische Leitlinie zur HIV-PrEP
  8. Information der Deutschen Aidshilfe zur HIV-PrEP.

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