Du bist eingeloggt! Du bist in der Online-Beratung eingeloggt! Abmelden

Achtung

Du warst längere Zeit nicht aktiv. Zu deiner eigenen Sicherheit beenden wir deshalb in Kürze die Sitzung. Abmelden
Vorlesen

Die PEP

Wenn beim Sex mal etwas schiefgeht, kann – neben den üblichen Sofortmaßnahmen – in ganz bestimmten Situationen auch eine sogenannte Post-Expositions-Prophylaxe, kurz PEP, sinnvoll sein. In Notfällen kann man durch sie die Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung mit HIV deutlich verringern.

Die PEP ist eine aufwendige medizinische Behandlung, die nur für Ausnahmesituationen gedacht ist. Sie ist kein Ersatz für Kondome! Falls allerdings wirklich das Risiko besteht, dass du dich mit HIV infiziert hast, werden die Kosten für die PEP von den Krankenversicherungen übernommen.

Was ist eine PEP?

Bei einer PEP werden über einen Zeitraum von etwa 4 Wochen spezielle Medikamente eingenommen, um nach einem Risikokontakt eine Ansteckung mit HIV zu verhindern. In den meisten Fällen gelingt dies – hundertprozentige Sicherheit gibt die PEP jedoch nicht.

Eine Medikamentenpackung steht mit einzelnen Tabletten auf dem Tisch in einer Praxis.

Und wann kommt eine PEP in Frage?

Ob eine PEP für dich in Frage kommt, muss eine Ärztin oder ein Arzt entscheiden. Grundsätzlich ist die PEP jedoch nur in ganz bestimmten Situationen sinnvoll – zum Beispiel wenn beim Sex mit einem HIV-positiven Menschen das Kondom reißt. In einem solchen Fall sollte man schnell handeln und nach einer entsprechenden Beratung zeitnah – möglichst innerhalb von 24 Stunden – mit der PEP beginnen.

Adressen von Kliniken in deiner Nähe, die eine PEP durchführen, kannst du bei der Telefon- und Onlineberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfragen – telefonisch unter 0221 – 89 20 31 sowie direkt hier im Internet.

Übrigens

Wenn deine (Sex-)Partnerin oder dein (Sex-)Partner HIV-positiv ist, dann lasst euch zu weiteren Schutzmöglichkeiten beraten. Denn auch mit einer erfolgreichen HIV-Therapie kann das Risiko für eine Übertragung von HIV fast ausgeschlossen werden.

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.